Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
auf dieser Seite ist der Begriff "Rehasport" näher definiert und auch der Weg hin zum Rehasport beschrieben.
Was ist mit Rehasport gemeint?
Rehabilitationssport, kurz Rehasport genannt, ist eine für behinderte oder von Behinderung bedrohten Menschen entwickelte Methode, die gesetzlich verankert ist und auf die Verbesserung, oder den Erhalt der körperlichen Funktionen ausgerichtet ist.
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 2001 haben die Versicherten hierauf einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessens-entscheidung der Kostenträger.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 64 Ergänzende Leistungen Rehasport verfolgt das Ziel Betroffene auf Dauer in das Arbeitsleben und die Gesellschaft einzugliedern und wird von den Krankenkassen mit dem Anspruch „Hilfe zur Selbsthilfe“ über einen begrenzten Zeitraum bezuschusst. Im Rehasport wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, das heißt neben der sportlichen Betätigung geht es auch um die Einbeziehung von pädagogischen, psychologischen und sozialen Aspekten.
Vielleicht denken Sie jetzt: Nichts für mich: Ich bin nicht behindert. Und von Behinderung bedroht bin ich auch nicht. Dann bleibt nur zu sagen: Herzlichen Glückwunsch! Wir wünschen Ihnen, dass dies auch so bleibt!
Leider zeigt aber unsere Erfahrung, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist und sich die Lebenssituation durch unglückliche Umstände, wie z. B. Unfälle verändern kann. Aber auch unsere veränderten im Berufsleben und Änderungen der Lebens-Gewohnheiten führen leider oft zu sogenannten Zivilisationskrankheiten, wie Bandscheibenvorfällen, Diabetes oder schlichtweg Übergewicht, die wiederum schnell zu einer dauerhaften Beeinträchtigung und damit zu einer drohenden Behinderung werden können.
Sie können etwas dagegen tun!
Treiben Sie moderaten Gesundheitssport, treiben Sie Rehasport. Bei uns sind Sie herzlich willkommen!
Schon vor etlichen Jahren hat sich die Versehrtensportgemeinschaft auch für Nicht-Behinderte geöffnet, indem z. B. Ehepartner oder sonstige Familienmitglieder an den Sportangeboten teilnehmen konnten. Inzwischen hat sich die Gruppe der Nicht-Behinderten noch erhöht, denn immer mehr Menschen den gesundheitsfördernde Aspekt der moderaten Sportausübung begreifen und dies in der RSG Frechen e. V. möglich ist. In unseren Gruppen trainieren Behinderte und Nicht-Behinderte ausschließlich gemischt, wodurch auch die gegenseitige Akzeptanz und die Integration gefördert werden. Im Jahr 2009 erhielt die VSG Frechen e. V. hierfür sogar eine Anerkennung durch den Landessportbund.
Unsere Fachübungsleiter haben ihre Lizenz beim Dachverband, dem Landessportbund NRW e.V. oder RSD, Rehasport Deutschland erworben und dort in verschiedenen Ausbildungsgängen gelernt, wie die Übungseinheiten auf die diversen Krankheitsformen und Behinderungsarten ausgerichtet werden können. Eine genau dosierte Belastung und eine sorgfältige Übungsauswahl sind die Grundlage für eine erfolgreiche Übungseinheit. Zur Verlängerung ihrer Lizenz nehmen die Fachübungsleiter an regelmäßigen Fortbildungen und Schulungen teil, der den regelmäßigen Austausch mit Übungsleitern aus anderen Vereinen garantiert und von den Dachverbänden geleitet wird.
Darüber hinaus nehmen sie auch an Auffrischungskursen oder Vertiefungsseminaren im Behindertensport teil, um aktuelle Entwicklungen zu verfolgen und sich ständig zu verbessern.
Rehasport wird Ihnen von Ihrem Arzt verordnet. Er soll die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen dienen. Rehasport ist ein kostenfreies Angebot, das über eine ärztliche Verordnung von Vereinsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern genutzt werden kann. Finanziert wird das Angebot über die Krankenkassen und Rentenversicherungen.
Ihr Weg zum Rehasport sieht wie folgt aus:
Punkt 1 ist die Verordnung des Arztes
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung (Formular 56) für den Rehabilitationssport aus. Diese Verordnung muss aufgrund einer orthopädischen Erkrankung ausgestellt sein, um bei uns am Rehabilitationssport teilnehmen zu können.
Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keiner Budgetierung.
Punkt 2 ist der Kontakt mit uns
Sie nehmen mit uns Kontakt auf, am besten per E-Mail und klären mit uns Ihre Situation. (Telefonisch sind wir nur schwer erreichbar).
Die Vergabe der freien Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Aktuell haben Sie die Möglichkeit einen Platz in einer Rehasport-Gruppe für maximal 14 Tage zu reservieren. In dieser Zeit können Sie die ärztliche Verordnung von der Krankenkasse genehmigen lassen.
Punkt 3 ist die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse
Sie reichen die Verordnung, die Ihnen Ihr Arzt ausgestellt hat, bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse genehmigt Ihnen die Verordnung und trägt einen Genehmigungszeitraum ein, in dem Sie am Rehabilitationssport teilnehmen können.
Parallel dazu schicken wir Ihnen einige Formulare zu, die Sie bitte sorgfältig lesen und vollständig ausfüllen müssen.
- Dies ist zum einen Anamnesebogen, damit unsere Kursleitungen und unser betreuender Arzt über Ihren Gesundheitszustand bestmöglich informiert sind. Nur so können die Kursleitungen auf Ihre persönliche Situation eingehen und die Übungen darauf anpassen.
- Eine Vereinbarung mit unseren Spielregeln, die Sie zur Kenntnis nehmen müssen und mit Ihrer Unterschrift akzeptieren.
- Unseren Datenschutzhinweis, den Sie ebenfalls zur Kenntnis nehmen müssen und dessen Erhalt in den Spielregeln bestätigen.
- Privat versicherte Personen müssen zusätzlich einen Behandlungsvertrag mit uns schließen und diesem mit Ihrer Unterschrift zustimmen.
- Sollte Ihre Krankenkasse darauf verzichten eine Genehmigung zu erteilen, benötigen wir zum einen dieses Schreiben, indem Ihre Krankenkasse Ihnen dies mitteilt und zum anderen ein weiteres Formular von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, indem Sie erklären, für die Kosten aufzukommen, wenn Ihre Krankenkasse nicht oder nur teilweise die Kosten übernimmt.
Punkt 4 sind Ihre genehmigte Verordnung und die ausgefüllten Formulare
Sie haben die Verordnung von der Krankenkasse zurückerhalten und schicken uns diese, gemeinsam mit den Formularen, die Sie von uns erhalten haben zurück.
Sie selbst müssen die Verordnung auf der Rückseite unterschreiben (Unterschrift des Versicherten).
Punkt 5 ist dann der Beginn des Rehasports
Sobald uns die vollständigen Unterlagen von Ihnen vorliegen, werden wir Sie informieren, ab wann Sie mit dem Rehasport beginnen können. Insofern Sie uns nicht mitgeteilt haben, welche Sportgruppen Ihnen zeitlich am besten passen, stimmen wir dies mit Ihnen in einem Telefonat ab.
Hinweis: Die Wassergymnastikgruppen haben alle eine lange Warteliste!
Melden Sie sich nicht innerhalb der 14 Tage, wird der reservierte Platz an den nächsten der Warteliste vergeben.
Sie haben noch Fragen?
Hier können Sie uns gerne schreiben!